Facebook: Bundeskartellamt setzt Datensammelwut Grenzen

Mit Entscheidung vom heutigen Tag untersagt das Bundeskartellamt Facebook die Zusammenführung von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen, sofern der Nutzer dem nicht vorher zustimmt.

Facebook nimmt sich bislang über seine Geschäftsbedingungen das Recht, über ihre Nutzer Daten nicht nur auf der Facebook-Seite, sondern auch auf Seiten der eigenen Dienste wie WhatsApp und Instagram zu sammeln, sowie zudem auch im Internet und auf Smartphone-Apps, also via Angeboten von Dritten. Mehr noch: Facebook sollte danach diese auf eigenen und Drittwebseiten und -angeboten gesammelten Daten ohne Weiteres auch mit dem Facebook-Nutzerkonto zusammenführen dürfen. Damit ist nun Schluss.

Zukünftig darf Facebook eine solche Zuordnung der Daten zum Nutzerkonto bei Facebook nur noch mit freiwilliger Einwilligung des Nutzers vornehmen. Ohne Einwilligung müssen über eigene Dienste wie WhatsApp und Instagram gesammelte Daten dort verbleiben und dürfen nicht kombiniert mit den Facebook-Daten verarbeitet werden. Auf Drittwebseiten dürfen solche Daten ohne eine solche Einwilligung gar nicht erst gesammelt, geschweige denn kombiniert oder dem Facebook-Nutzerkonto zugeordnet werden.

Die Entscheidung fußt nicht auf dem Datenschutzrecht, sondern auf Kartellrecht, wohlgemerkt. Grund war im Kern die marktbeherrschende Stellung von Facebook auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke. Die Anforderungen an eine wirksame freiwillige und ausdrückliche Einwilligung wird sich aber wohl an jenen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) oder des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) richten – und die sind beträchtlich. Vor allem muss eine solche Einwilligung informiert sein, d.h. der Nutzer muss umfassend gemäß Art. 13 DS-GVO über die Art und Umfang der personenbezogenen Daten, die erhoben und verarbeitet werden sollen, sowie die konkrete Verarbeitung, deren Zwecke, die Speicherdauer, die etwaige Weitergabe an Dritte etc. sowie über seine Rechte informiert werden. Zudem muss die Einwilligung ausdrücklich für den konkreten Fall erteilt und von Facebook dokumentiert werden.

Wie Facebook die Vorgaben des Bundeskartellamtes erfüllen will, wird sich erst noch zeigen: Facebook ist gehalten, hierzu Lösungsvorschläge zu präsentieren. Ich halte Sie auf dem Laufenden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, führt zu den Hintergründen aus: „Wir nehmen bei Facebook für die Zukunft eine Art innere Entflechtung bei den Daten vor. Facebook darf seine Nutzer künftig nicht mehr zwingen, einer faktisch grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzerkonto zuzustimmen. Die Kombination von Datenquellen hat ganz maßgeblich dazu beigetragen, dass Facebook einen so einzigartigen Gesamtdatenbestand über jeden einzelnen Nutzer erstellen und seine Marktmacht erreichen konnte. Der Verbraucher kann in Zukunft verhindern, dass Facebook seine Daten ohne Beschränkung sammelt und verwertet. Die bisherige Zusammenführung aller Daten unter dem Facebook-Nutzerkonto in faktisch schrankenlosem Ausmaß hängt für die Zukunft von der freiwilligen Einwilligung der Nutzer ab. Und Freiwilligkeit heißt, dass die Nutzung der Facebook-Dienste nicht von der Einwilligung des Nutzers in diese Art der Datensammlung und -zusammenführung abhängig gemacht werden darf. Wenn der Nutzer die Einwilligung nicht erteilt, darf Facebook ihn nicht von seinen Diensten ausschließen und muss auf eine Datensammlung und -zusammenführung aus den verschiedenen Quellen verzichten.

Bei Fragen hierzu bitte einfach bei mir melden.

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