Obacht: Schulungspflicht zu KI-Verordnung gilt schon jetzt

Die Regelungen der KI-Verordnung für Hochrisiko-Systeme werden erst ab Januar 2026 gelten – die Pflicht zur Schulung eigener Mitarbeiter aber bereits ab dem 2. Februar 2025!

Wie bereits beschrieben ist die KI-Verordnung seit Sommer 2024 in Kraft, ihre Bestimmungen werden aber erst schrittweise bis 2026 Geltung erlangen. Das betrifft insbesondere die Regelungen zu sog. Hochrisiko-Systemen, an welche besonders hohe Anforderungen gestellt werden und die voraussichtlich einen Hauptteil der Beschäftigung mit der gesetzlichen Regulierung und „Produktsicherheit“ bei KI ausmachen werden.

Ist ja noch etwas hin, da brauche ich mich jetzt noch nicht drum zu scheren – könnte man denken.

Falsch! Wenn meine Mitarbeiter*innen KI einsetzen (sollen/werden), so bin ich bereits ab dem 2. Februar 2025 verpflichtet, sie zur KI-Verordnung zu schulen. Was heißt das? Ich muss ihnen nahebringen, welche Risiken mit dem Einsatz von KI einher geht bzw. gehen kann und welche Anforderungen die Verordnung deshalb an bestimmte KI-Systeme und deren Einsatz stellt. Außerdem gilt das Verbot bestimmter, als besonders problematisch erkannter KI-Anwendungen ebenfalls bereits ab Februar diesen Jahres. Zumindest darüber sollte die mit KI befasste Belegschaft alsbald Bescheid wissen.

Im Übrigen decken sich Inhalte und Zielsetzungen solcher Schulungen im Idealfall mit dem, was wir bereits als zwingenden oder auch nur sinnvollen Gegenstand einer KI-Policy im Unternehmen identifiziert hatten. Neben Anwendungsbereich, Definitionen, Einstufungen, Leitplanken und No-Gos der KI-Verordnung sowie Hilfestellungen zur Handhabung dieses nicht gerade minimalistisch reduzierten Gesetzeswerks, sollten solche Schulungen also gerade auch ethische Aspekte zum verantwortungsvollen Einsatz von KI, zu den erheblichen datenschutzrechtlichen Aspekten, aber auch zum Urheberrecht und Geheimnisschutz enthalten.

Diese Schulungspflicht sollte nicht als erneute und lästige bürokratische Auflage und gesehen werden. Denn letztlich helfen richtig angewiesene und alerte Kolleg*innen, das Unternehmen und ihre Leistungen im Bereich KI in die richtige Richtung zu entwickeln, sie schützen Know-how und Geschäftsgeheimnisse und damit wichtige Assets des Unternehmens und sparen somit Zeit, Nerven und Geld. Lieber jetzt richtig in die Köpfe investiert als später Fehlinvestitionen abzuschreiben oder gar in Verbote, Bußgelder oder Schadensersatzforderungen zu laufen!

Weiteres unter https://datalawcounsel.com/der-ai-act-kommt-eine-einweisung/ und https://datalawcounsel.com/was-gehoert-in-eine-ki-policy/.

Gerne helfe ich bei Fragen rund um Schulungen. Auch biete ich solche Schulungen an – jedenfalls den rechtlichen Teil.

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