{"id":895,"date":"2019-02-07T11:29:01","date_gmt":"2019-02-07T10:29:01","guid":{"rendered":"https:\/\/datalawcounsel.com\/?p=895"},"modified":"2019-03-20T16:14:32","modified_gmt":"2019-03-20T15:14:32","slug":"facebook-bundeskartellamt-setzt-datensammelwut-grenzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/datalawcounsel.com\/en\/facebook-bundeskartellamt-setzt-datensammelwut-grenzen\/","title":{"rendered":"Facebook: Bundeskartellamt setzt Datensammelwut Grenzen"},"content":{"rendered":"<p>Mit Entscheidung vom heutigen Tag untersagt das Bundeskartellamt Facebook die Zusammenf\u00fchrung von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen, sofern der Nutzer dem nicht vorher zustimmt.<\/p>\n<p>Facebook nimmt sich bislang \u00fcber seine Gesch\u00e4ftsbedingungen das Recht, \u00fcber ihre Nutzer Daten nicht nur auf der Facebook-Seite, sondern auch auf Seiten der eigenen Dienste wie WhatsApp und Instagram zu sammeln, sowie zudem auch im Internet und auf Smartphone-Apps, also via Angeboten von Dritten. Mehr noch: Facebook sollte danach diese auf eigenen und Drittwebseiten und -angeboten gesammelten Daten ohne Weiteres auch mit dem Facebook-Nutzerkonto zusammenf\u00fchren d\u00fcrfen. Damit ist nun Schluss.<\/p>\n<p>Zuk\u00fcnftig darf Facebook eine solche Zuordnung der Daten zum Nutzerkonto bei Facebook nur noch mit freiwilliger Einwilligung des Nutzers vornehmen. Ohne Einwilligung m\u00fcssen \u00fcber eigene Dienste wie WhatsApp und Instagram gesammelte Daten dort verbleiben und d\u00fcrfen nicht kombiniert mit den Facebook-Daten verarbeitet werden. Auf Drittwebseiten d\u00fcrfen solche Daten ohne eine solche Einwilligung gar nicht erst gesammelt, geschweige denn kombiniert oder dem Facebook-Nutzerkonto zugeordnet werden.<\/p>\n<p>Die Entscheidung fu\u00dft nicht auf dem Datenschutzrecht, sondern auf Kartellrecht, wohlgemerkt. Grund war im Kern die marktbeherrschende Stellung von Facebook auf dem deutschen Markt f\u00fcr soziale Netzwerke. Die Anforderungen an eine wirksame freiwillige und ausdr\u00fcckliche Einwilligung wird sich aber wohl an jenen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) oder des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) richten \u2013 und die sind betr\u00e4chtlich. Vor allem muss eine solche Einwilligung informiert sein, d.h. der Nutzer muss umfassend gem\u00e4\u00df Art. 13 DS-GVO \u00fcber die Art und Umfang der personenbezogenen Daten, die erhoben und verarbeitet werden sollen, sowie die konkrete Verarbeitung, deren Zwecke, die Speicherdauer, die etwaige Weitergabe an Dritte etc. sowie \u00fcber seine Rechte informiert werden. Zudem muss die Einwilligung ausdr\u00fccklich f\u00fcr den konkreten Fall erteilt und von Facebook dokumentiert werden.<\/p>\n<p>Wie Facebook die Vorgaben des Bundeskartellamtes erf\u00fcllen will, wird sich erst noch zeigen: Facebook ist gehalten, hierzu L\u00f6sungsvorschl\u00e4ge zu pr\u00e4sentieren. Ich halte Sie auf dem Laufenden.<\/p>\n<p>Andreas Mundt, Pr\u00e4sident des Bundeskartellamtes, f\u00fchrt zu den Hintergr\u00fcnden aus: \u201e<em>Wir nehmen bei Facebook f\u00fcr die Zukunft eine Art innere Entflechtung bei den Daten vor. Facebook darf seine Nutzer k\u00fcnftig nicht mehr zwingen, einer faktisch grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzerkonto zuzustimmen. Die Kombination von Datenquellen hat ganz ma\u00dfgeblich dazu beigetragen, dass Facebook einen so einzigartigen Gesamtdatenbestand \u00fcber jeden einzelnen Nutzer erstellen und seine Marktmacht erreichen konnte. Der Verbraucher kann in Zukunft verhindern, dass Facebook seine Daten ohne Beschr\u00e4nkung sammelt und verwertet. Die bisherige Zusammenf\u00fchrung aller Daten unter dem Facebook-Nutzerkonto in faktisch schrankenlosem Ausma\u00df h\u00e4ngt f\u00fcr die Zukunft von der freiwilligen Einwilligung der Nutzer ab. Und Freiwilligkeit hei\u00dft, dass die Nutzung der Facebook-Dienste nicht von der Einwilligung des Nutzers in diese Art der Datensammlung und -zusammenf\u00fchrung abh\u00e4ngig gemacht werden darf. Wenn der Nutzer die Einwilligung nicht erteilt, darf Facebook ihn nicht von seinen Diensten ausschlie\u00dfen und muss auf eine Datensammlung und -zusammenf\u00fchrung aus den verschiedenen Quellen verzichten.<\/em>\u201c<\/p>\n<p>Bei Fragen hierzu bitte einfach bei mir melden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit Entscheidung vom heutigen Tag untersagt das Bundeskartellamt Facebook die Zusammenf\u00fchrung von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen, sofern der Nutzer dem &hellip;<\/p>\n","protected":false},"author":6,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[23,24,32,34,33],"class_list":["post-895","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-aktuelles","tag-datenschutz","tag-einwilligung","tag-facebook","tag-kartellrecht","tag-nutzerkonto"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/datalawcounsel.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/895","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/datalawcounsel.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/datalawcounsel.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/datalawcounsel.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/6"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/datalawcounsel.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=895"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/datalawcounsel.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/895\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":990,"href":"https:\/\/datalawcounsel.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/895\/revisions\/990"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/datalawcounsel.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=895"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/datalawcounsel.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=895"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/datalawcounsel.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=895"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}